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Finanzlexikon: treuhandanstalt
treuhandanstalt
Die Treuhandanstalt in Berlin hatte von 1990 bis 1994 die Aufgabe, aus den rund 8000 Volkseigenen Betrieben (VEB) marktfähige Unternehmen zu machen, sie zu privatisieren oder stillzulegen. Sie verwaltete darüber hinaus rund 30.000 Einzelhandelsgeschäfte, Hotels und Gaststätten, landwirtschaftliche Nutzflächen und Liegenschaften. Die Treuhandanstalt war damit verantwortlich für fast vier Millionen Beschäftigte.
Die Einrichtung der Treuhandanstalt geht auf das noch von der Volkskammer am 17. Juni 1990 verabschiedete Treuhandgesetz zur Privatisierung und Reorganisation der Volkseigenen Betriebe zurück. Mit der Wiedervereinigung wird die Treuhand eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts und steht unter der Fach- und Rechtsaufsicht des Finanzministeriums. Die grundlegenden Probleme ihrer Arbeit sind: Die geringe Produktivität der Betriebe, ökologische Altlasten, ungeklärte Eigentumsfragen und der Zusammenbruch der osteuropäischen Märkte. Millionen von Arbeitsplätzen gehen verloren. Die Verkaufserlöse aus der Privatisierung des volkseigenen Vermögens können die wirtschaftlichen Folgelasten der Wiedervereinigung im Osten nicht kompensieren. Die Ostdeutschen spüren, daß sie einen hohen Preis für die Einheit zahlen müssen. Die Sorge um Arbeitsplätze und die Angst vor einer ungewissen Zukunft überlagern bald die Freude über die errungenen Freiheiten. Viele befürchten, die Verlierer der Einheit zu sein. Tatsächlich gibt es nur eine sehr geringe Beteiligung Ostdeutscher an der Privatisierung ehemaliger DDR-Unternehmen.
Am 31. Dezember 1994 wird die Treuhandanstalt aufgelöst. Die verbliebenen Aufgaben übernehmen mehrere Gesellschaften: Die Beteiligungs-Management-Gesellschaft mbH (BMG) ist für unternehmensbezogene Aufgaben und Beteiligungen zuständig, die Bodenverwertungs- und verwaltungsgesellschaft mbH (BVVG) für land- und forstwirtschaftliche Aufgaben. Der Bund übernimmt die Liegenschaftsgesellschaft der Treuhandanstalt (TLG). Die restlichen Abwicklungen, Reprivatisierungen und hoheitlichen Funktionen sind Aufgabe der Bundesanstalt für Vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BVS). Die Schulden der Treuhandanstalt, die sich aus Krediten, Altkrediten und Ausgleichsforderungen zusammensetzen, gehen in den Erblastentilgungsfond des Bundes über, der am 1. Januar 1995 errichtet wird.
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